Mediation
„Mediation“ ist ein strukturiertes Verfahren, in dem ein neutraler Dritter (der Mediator) ohne Entscheidungsgewalt gemeinsam mit den Konfliktparteien eine einvernehmliche Lösung erarbeitet.
In der Bundesrepublik Deutschland hat sich mittlerweile die Einsicht gefestigt, dass der Mediator nicht rechtsberatend tätig ist und die Mediation somit nicht nur von Rechtsanwälten, sondern auch z.B. von Psychologen, Kommunikationswissenschaftlern, Steuerberatern usw. durchgeführt werden darf.
Die Mediation durch Steuerberater mit entsprechender Zusatzausbildung zum Wirtschaftsmediator ist sinnvoll und denkbar u.a. bei:
- Auseinandersetzungen von Gesellschaftern oder Gesellschaftsgruppen können oft nicht rechtlich gelöst werden, weil die einzelnen Wünsche und Bedürfnisse der Beteiligten keine Rechtsfragen, sondern entweder wirtschaftliche Vorstellungen oder emotionale Bedürfnisse sind, die durch ein Gerichtsverfahren gar nicht oder nur schlecht gelöst werden können.
- Regelungen der Nachfolge in einem Unternehmen sind oft auf vielfältige Weise möglich, allerdings sind die Vorstellungen der Generationen sehr unterschiedlich. Auch hier spielen emotionale Bedürfnisse und Wünsche eine große Rolle. Sie können eigentlich nur im Rahmen von Verhandlungen oder einer Wirtschaftsmediation gelöst werden.
- Lösungen für Erbauseinandersetzungen, nach Eintritt des Erbfalls, sind ähnlich wie Nachfolgeregelungen hochemotional. Oft drängt hier die Zeit, weil z.B. Erbausschlagungen oder von den gesetzlichen oder testamentarischen Erbregelungen abweichende Vereinbarungen nur unter Einhaltung bestimmter Fristen möglich sind.
Dies sind nur einige wenige Themen aus dem Bereich der Wirtschaft.
Diese Art der Problemlösung ist nicht öffentlich; wie z.B. Gerichtsverfahren.
Diese Art von Konflikten kommt des Öfteren in den Tätigkeitsbereichen der Steuerberater vor; der Steuerberater ist gegenüber Mediatoren aus anderen Berufsgruppen im Vorteil, weil er die Hintergründe, die rechtlichen und steuerrechtlichen Gegebenheiten beherrscht und dadurch z.B. Sachverständige nicht benötigt werden, da er in diesem Bereich ja selbst öffentlich bestellter Sachverständiger - nämlich Steuerberater - ist.
Der Mediator behandelt die Durchführung der Mediation streng vertraulich.
Wussten Sie, dass bei der Beendigung des 30-jährigen Kriegs im Westfälischen Friedensschluss 1648 in Münster und Osnabrück neben den 148 Gesandten der Kriegsparteien auch zwei Diplomaten als neutrale Vermittler beteiligt waren? Nämlich der Nuntius des Papstes, Chigi, und der Botschafter der Republik Venedig, Contareno. Diese Vermittler hatten am Ende die führende Rolle bei den Verhandlungen. Wie bekannt ist, haben diese Verhandlungen zu einem Friedensschluss geführt.
Für (An-)Fragen zur Mediation wenden Sie sich gerne telefonisch unter 0251 - 520909-0 oder per E-Mail über Wirtschaftsmediator[at]StbBrumann.de an uns.
Der Friede ist ein Meisterwerk der Vernunft.
Immanuel Kant (1724 - 1804)
deutscher Philosoph