Gutachten
Gutachten können zu Rechts- und Sachfragen erstellt werden.
Ein Rechtsgutachten ist die Feststellung des geltenden und anwendbaren Rechts in einer bestimmten Region oder für eine bestimmte Personengruppe hinsichtlich eines vorgegebenen Sachverhaltes oder aber die gutachterliche Beurteilung der Rechtsfragen oder Rechtsfolgen eines Sachverhaltes.
Ein Gutachten zu einer Sachfrage ist die begründete Darstellung von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustands durch einen oder mehrere Sachverständige. Der Sachverständige erstattet in der Regel Gutachten.
Die an den Gutachter gestellte(n) Frage(n) soll(en) vom Gutachter möglichst vorurteilsfrei, vollständig, verständlich und überzeugend beantwortet werden.
Als Gutachter werden Personen bezeichnet, die über eine besondere Sachkunde auf einem bestimmten Fachgebiet verfügen.
Wir erstellen
- Gerichtsgutachten
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in den Fachgebieten
- Berufsrecht von Steuerberatern
- Haftungsrecht von Steuerberatern
- Honorarabrechnungen von Steuerberatern (StBVV)
- Begutachtung von Rechnungswesen
- Unternehmensbewertung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie von Praxen der Heilberufe
Für (An-)Fragen zu Gutachen wenden Sie sich gerne telefonisch unter 0251 - 520909-0 oder per E-Mail über Gutachter[at]StbBrumann.de an uns.
Qualität ist kein Zufall; sie ist das Ergebnis angestrengten Nachdenkens.
John Ruskin (1819 - 1900)
engl. Sozialkritiker